Qualitätsberichte der Klinik
Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen Qualitätsbericht zur erstellen und zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt nicht für Privatkliniken wie die Klinik LINKS VOM RHEIN. Aber auch wenn wir gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen, möchten wir Ihnen als Patientin und als Patient umfassende und vergleichbare Informationen vergleichbare Informationen an die Hand geben. So können Sie die Leistungen der Klinik LINKS VOM RHEIN mit anderen Kliniken vergleichen.
In unserem Qualitätsbericht können Sie zum Beispiel nachlesen, wie viele Behandlungen in welchem Fachbereich durchgeführt werden, welche allgemeinen nichtmedizinischen Serviceangebote die Klinik LINKS VOM RHEIN bietet und welche Qualitätspolitik wir verfolgen.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Mit einem Klick auf das Bild können Sie den kompletten Bericht lesen.