Besondere Versorgung - Klinik LINKS VOM RHEIN

Besondere Versorgung

Als Besondere Versorgung (IV) wird eine sektorenübergreifende Versorgungsform bezeichnet, in der verschiedene Fachdisziplinen und Sektoren (Kliniken, Hausärzte, Fachärzte, Apotheken und weitere medizinische Dienstleister ) miteinander verknüpft werden, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Kosten zu reduzieren.

Die Besondere Versorgung basiert auf dem Sozialgesetzbuch V (§ 140 a), in dem festgelegt wird, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen und Krankenkassen auch ohne die Kassenärztliche Vereinigung Versorgungsverträge abschließen können.

Folgende IV-Verträge haben wir für Sie abgeschlossen:

 

Kooperation mit der BARMER: Besondere Versorgungsverträge

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Kooperation mit der DAK: Besondere Versorgungsverträge

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Kooperation mit der Techniker Krankenkasse: Besondere Versorgungsverträge

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Kooperation mit Micado

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Kooperation mit Nordpark

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